Seit dem 3. April 2022 (Sonntag) ist eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen,
die bis einschließlich 30. April 2022 gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.
Das bedeutet:
• Es gibt keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten.
• Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen.
Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands,
das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen
sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Verordnungen
Bitte informieren Sie sich auch selbst regelmäßig über die Regelungen der
>>16. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (Stand 03.04.2022) oder auch über die
FAQs der Bayerischen Staatsregierung.