Nutzungshinweise der Tennisaußenanlage
Seit dem 3. April 2022 ist eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen,
die bis einschließlich 30. April 2022 gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.
Das bedeutet:
• Es gibt keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten.
• Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen.
Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen
sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Verordnungen
Bitte informieren Sie sich auch selbst regelmäßig über die Regelungen der
>>16. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (Stand 03.04.2022) oder auch über die
FAQs der Bayerischen Staatsregierung.
Weiterhin soll die Tennisanlage unter folgenden Umständen nicht betreten werden:
• Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
• Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
• Durchfall
• Geruchs- oder Geschmacksverlust
• Unterliegen einer Quarantänemaßnahme
Liebe Tennisspielerinnen und Tennisspieler und liebe Gäste
es gelten die aktuellen Regelungen des Bayerischen Tennisverbandes
unter
www.btv.de/de/aktuelles/corona.html
und wir bitten im Interesse unser aller Gesundheit jederzeit um deren Beachtung
Zur Unterstützung des Vereinsleben und als Beitrag zum Erhalt unsere Tennisanlage
bitten wir alle Nutzer um die Beachtung folgender Punkte:
• Spielbetrieb ist täglich von frühestens 06:00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr
• Das Betreten und Nutzen der Tennisaußenanlagen erfolgt auf eigene Gefahr
• Ohne bezahlte Buchung ist das Bespielen der Tennisaußenplätze für Gäste verboten
• Zuwiderhandlungen können mit Tennisplatzverweis (bei Gästen ohne Rückerstattung
der Nutzungsgebühren) geahndet werden
• Umkleideräume, Toiletten und Duschen sind nach der Nutzung in sauberem Zustand zu hinterlassen (bzw. Umkleidekabinen bitte nur mit sauberen Schuhen betreten)
• Der Platz ist vor Ende der gebuchten Zeit rechtzeitig abzuziehen und für nachfolgende Nutzung pünktlich zu verlassen
• Für Garderobe, Wertgegenstände oder liegen gebliebene Sachen übernimmt der TSV Schäftlarn keine Haftung
• Eltern haften für ihre Kinder
• Auf der Tennisanlage gilt Leinenpflicht der Hunde
• Eventuell abweichende Bestimmungen zur Nutzung der Tennisaußenplätze können jederzeit am Terminal oder im Schaukasten bekannt gemacht werden und sind ohne Einschränkung einzuhalten